Verfahren von A bis Z
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erweitern
Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von
Taxen,
Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr,
Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen,
Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern.
Die Erlaubnis wird für die jeweilige Beförderungsart erteilt. Eine bestehende Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann um weitere Beförderungsarten erweitert werden.
Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils weitere fünf Jahre verlängern lassen.
Nachweis der Fachkunde: Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen aktuell Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.
Ablauf
Der Antrag kann schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Ihre Wohnsitzgemeinde muss Ihre persönlichen Daten im Antrag bestätigen. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Fristen
keine
Kosten
Erweiterung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: EUR 43,90
Weitere Kosten entstehen für die
Beantragung des Führungszeugnisses sowie
erforderlichen Eignungsnachweise und
ärztlichen Untersuchungen.
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Führerschein im Scheckkartenformat
Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen seit mindestens einem Jahr
gültiger Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Mindestalter: 21 Jahre, bei Krankenwagen 19 Jahre
Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen oder Verkehrsverstöße vorliegen
Nachweis der Fachkunde bei Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr. Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle
Zuständigkeit
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes.
Führerscheinstelle ist,
wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Führerschein im Scheckkartenformat
- Führungszeugnis
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Nachweis der Fachkunde: nur bei Taxen, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr
Nachweis einer Schulung in Erster Hilfe: nur bei Krankenwagen
ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre). Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:
einem Augenarzt oder einer Augenärztin
einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung
ärztliche Eignungsbescheinigung. Das Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
leistungspsychologisches Gutachten. In dieser Untersuchung wird beispielsweise geprüft: Ihre
Belastbarkeit
Reaktionsfähigkeit
Orientierungsfähigkeit
Konzentrationsfähigkeit
Sie können den Nachweis erbringen durch:
ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder
ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.