Verfahren von A bis Z
Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
keine
Ablauf
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständiger Zulassungsbehörde
Rechtsgrundlage
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
§ 16 (FZV) Absatz 1 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
§ 17 (FZV) Verwertungsnachweis
Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 224
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
wenn Sie es verschrotten lassen.
Zuständigkeit
örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Erforderliche Unterlagen
falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
ggf. mit Anhängerverzeichnis
Kennzeichenschilder
bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
Verwertungsnachweis oder
Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist