Verfahren von A bis Z
Religionsunterricht - sich selbst oder ein Kind abmelden
Religionsunterricht ist an öffentlichen Schulen Pflicht.
Wenn die Schülerinnen und Schüler nicht daran teilnehmen wollen, müssen sie sich abmelden bzw. von den Erziehungsberechtigten abgemeldet werden und besuchen danach ab Klassenstufe 5den Ethikunterricht.
Hinweis: Eine erneute Anmeldung zum Religionsunterricht kann die Schule zum nächsten Schulhalbjahr berücksichtigen.
In Baden-Württemberg können Schülerinnen oder Schüler an den öffentlichen Schulen evangelischen bzw. katholischen Religionsunterricht und an einzelnen Standorten
altkatholischen,
jüdischen,
syrisch-orthodoxen,
orthodoxen,
alevitischen Religionsunterricht und
islamischen Religionsunterricht sunnitischer Prägung
besuchen.
Ablauf
Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler müssen schriftlich erklären, dass sie sich vom Religionsunterricht abmelden. Die Erklärung wird bei der Schulleitung abgegeben. Je nach Alter gilt:
vor dem 12. Geburtstag:
Beide Elternteile müssen die Erklärung unterschreiben.
nach dem 12. und vor dem 14. Geburtstag:
Zusätzlich zur Unterschrift beider Eltern muss sich die Schülerin bzw. der Schüler mit der Abmeldung bei der Schulleitung ausdrücklich einverstanden erklären. Ab diesem Alter dürfen die Schülerinnen und Schüler nicht gegen ihren Willen in einem anderen Bekenntnis erzogen werden. Auch können ihre Eltern sie nicht mehr gegen ihren Willen abmelden.
nach dem 14. und vor dem 18. Geburtstag:
Die Schülerin/der Schüler muss die Erklärung unterschreiben. Zum Übergabetermin bei der Schulleitung müssen die Eltern eingeladen werden.
Die Erklärung muss neben den Unterschriften der Elternteile beziehungsweise Ihrer Unterschrift folgende Angaben enthalten:
Name
Klasse
Datum
Fristen
Spätestens zwei Wochen nach Beginn des Unterrichts des Schulhalbjahres
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Die Schülerinnen und Schüler müssen Glaubens- und Gewissensgründe vorbringen, die der Teilnahme am Religionsunterricht entgegenstehen.
Hinweis: Eine Überprüfung der angegebenen Glaubens- und Gewissensgründe findet nicht statt.
Zuständigkeit
die jeweilige Schule
Erforderliche Unterlagen
keine
Lebenslagen dieses Verfahrens
Zuständige Verwaltungsstellen
- Abendrealschule (Balingen)
- Albert-Schweitzer-Schule Förderschule (Hechingen)
- Alice-Salomon-Schule Hauswirtschaftl. Schule (Hechingen)
- Astrid-Lindgren-Schule Förderschule (Bisingen)
- Erich-Kästner-Schule Förderschule (Burladingen)
- Freie Waldorfschule (Balingen)
- Förderschule (Haigerloch)
- Grund-, Werkreal- und Realschule (Burladingen)
- Grund- u. Werkrealschule (Schömberg/Zollernalbkreis)
- Grundschule Schörzingen (Schömberg/Zollernalbkreis)
- Gymnasium (Balingen)
- Gymnasium (Haigerloch)
- Gymnasium (Hechingen)
- Gymnasium (Meßstetten)
- Gymnasium Ebingen (Albstadt)
- Hausw. Schule (Albstadt)
- Hohenbergschule Werkrealschule (Albstadt)
- Kaufm. Schule (Hechingen)
- Lammerberg-Realschule Tailfingen (Albstadt)
- Lauwasenschule Förderschule (Balingen)
- Philipp-Matthäus-Hahn-Schule Gewerbl. Schule (Balingen)
- Priv. Schulkindergarten für Sprachbehinderte Stetten (Haigerloch)
- Priv. Sonderschulkindergarten für Körperbehinderte (Albstadt)
- Private Abendrealschule (Albstadt)
- Private Berufsfachschule für Mode (Albstadt)
- Privater Sonderschulkindergarten für Geistigbehinderte (Albstadt)
- Progymnasium (Burladingen)
- Progymnasium (Rosenfeld)
- Progymnasium Tailfingen (Albstadt)
- Realschule (Balingen)
- Realschule (Bisingen)
- Realschule (Burladingen)
- Realschule (Hechingen)
- Realschule (Meßstetten)
- Realschule (Schömberg/Zollernalbkreis)
- Realschule (Winterlingen)
- Realschule Frommern (Balingen)
- Rossentalschule Schule für Geistigbehinderte (Albstadt)
- Schloßberg-Realschule Ebingen (Albstadt)
- Schule für Erziehungshilfe (Rangendingen)
- Schule für Sprachbehinderte (Balingen)
- Schulkindergarten für Körperbehinderte (Hechingen)
- Schulkindergarten für Sprachbehinderte (Balingen)
- Walther-Groz-Schule Kaufm. Schule (Albstadt)
- Weiherschule Schule für Geistigbehinderte (Hechingen)
- Werkrealschule (Hechingen)
- Wilhelm-Busch-Schule Förderschule (Meßstetten)
- Wilhelm-Hauff-Schule Förderschule (Albstadt)
- Zollernschule Private Berufliche Schule (Albstadt)