Verfahren von A bis Z
Realschule - Kind für Aufnahme anmelden
Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Grundschulempfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt
die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung Ihres Kindes,
sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
seine Lernpotenziale.
Die Grundschulempfehlung erhält Ihr Kind gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.
Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.
keine
Ablauf
Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Realschule anmelden.
Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Homepage oder im Sekretariat der Schule.
Die Schule bestätigt Ihnen die Aufnahme schriftlich.
Fristen
Anmeldetermine für das Schuljahr 2023/2024
für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Mittwoch, 08. März und Donnerstag, 09 . März 2023
für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Samstag, 01. April 2023
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Ihr Kind erhält eine Empfehlung für die Realschule, wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen der Realschule entsprechen wird. Die Anforderungen der Realschule erfüllt Ihr Kind üblicherweise, wenn es in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens "befriedigend" erreicht hat. Die Halbjahresinformation der Klasse 4 dient dabei als Orientierungshilfe.
Falls Ihr Kind eine Empfehlung für ein Gymnasium oder eine Werkrealschule/Hauptschule erhalten hat, können Sie es dennoch an einer Realschule anmelden.
Hinweis: Die Werkrealschule/Hauptschule und die Gemeinschaftsschule sind in der Empfehlung für die Realschule jeweils mit eingeschlossen.
Die Grundschulempfehlung hat als Ziel, jedem Kind die Schulart zu empfehlen, an der es eine optimale Förderung erhalten kann. Damit ist eine Förderung gemeint,die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und es weder über noch unterfordert.
Zuständigkeit
die von Ihnen gewählte Realschule
Erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis des Kindes (z. B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
Formularblätter zum Aufnahmeverfahren für die Orientierungsstufe
Grundschulempfehlung
Hinweis: Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn das Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.