Verfahren von A bis Z
Sonderschule - Kind für Aufnahme anmelden
Ist Ihr Kind schulpflichtig und hat einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, kann es eine Sonderschule besuchen. Sonderschulen fördern Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf.
Besucht Ihr Kind bereits die Grundschule, kann es in eine Sonderschule umgeschult werden. Ausführliche Informationen über die "Umschulung von der allgemeinen Schule in die Sonderschule" erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung.
Ablauf
In den meisten Fällen melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind zuerst bei der für Sie zuständigen Grundschule an. Sie können Ihr Kind aber auch direkt bei einer Sonderschule anmelden.
Hinweis: Die Sonderschule teilt dies der zuständigen Grundschule mit. Das gilt auch bei Sonderschulen in freier Trägerschaft.
Die Schulleitung der Grundschule oder der Sonderschule informiert Sie bei der Anmeldung über das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Dieses wird durch das Staatliche Schulamt durchgeführt. Sie oder die Schulleitung müssen einen entsprechenden Antrag stellen.
Hinweis: Stellt die Schulleitung den Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, fügt sie einen pädagogischen Bericht bei.
Das Staatliche Schulamt informiert Sie über die möglichen Fördermaßnahmen und stimmt diese mit Ihnen ab.
Fristen
Die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule oder Sonderschule werden in der örtlichen Presse oder direkt an der Schule bekannt gegeben.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
Schulpflicht
Behinderung oder sonderpädagogischer Förderbedarf
Zuständigkeit
die zuständige Grundschule oder Sonderschule
Erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann Unterlagen verlangen, z.B. eine ärztliche Bescheinigung des Landratsamtes oder der Stadtverwaltung des Stadtkreises über die Schulfähigkeit.