Verfahren von A bis Z
Auslandsbafög für Studierende beantragen
Höhe
Genauso hoch wie bei der Förderung eines Inlandsstudiums
Für jedes Kind 130 Euro
Zuschläge gibt es für:
Studiengebühren: bis zu 4.600 Euro für maximal ein Jahr
Reisekosten:
bei Studierenden innerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt, je Fahrt 250 Euro
bei Studierenden außerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt, je Fahrt 500 Euro
eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung
höhere Lebenshaltungskosten bei Studierenden außerhalb der EU und der Schweiz: je nach Land ab 30,00 Euro monatlich
Förderungsart
Zuschlag für die Studiengebühren: 100% Zuschuss
Die darüber hinaus gewährte Förderung und die übrigen Zuschläge: 50% Zuschuss, 50% unverzinsliches Staatsdarlehen.
Kinderbetreuungszuschuschlag: 100% Zuschuss
Zuschüsse müssen Sie nicht zurückzahlen.
Dauer
Für ein Studium an einer ausländischen Hochschule
innerhalb der EU: bis zum Abschluss
außerhalb der EU oder der Schweiz: bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen bei einer Hochschulausbildung länger
Kostenlose BAföG-Hotline 0800/223-6341 montags bis freitags von 8:00 bis 20:00
Ablauf
Die Ausbildungsförderung können Sie schriftlich oder online beantragen.
Verwenden Sie für den schriftlichen Antrag den Antragsassistenten, um eine Auswahl der von Ihnen benötigten Formulare zu erhalten. Die ausgefüllten Formulare können Sie persönlich abgeben oder mit der Post schicken. Ab dem 1.8.2021 verwenden Sie bitte den Onlineantrag.
Für die sichere Übermittlung Ihres Onlineantrages benötigen Sie entweder die eID-Funktion Ihres Personalausweises oder ein De-Mail-Konto. Die ins Onlineverfahren eingebauten Plausibilitätsprüfungen und Hinweise auf beizufügende Nachweise helfen Ihnen, den Antrag möglichst vollständig einzureichen.
Zur Fristwahrung genügt ein formloser Antrag.
Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung in Form eines Bescheids. Bei einem positiven Bescheid überweist Ihnen die zuständige Stelle die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto.
Während der Auslandsausbildung haben Sie keinen Anspruch auf Inlandsförderung. Sie müssen dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung daher mitteilen, dass Sie eine Auslandsausbildung aufnehmen.
Fristen
Reichen Sie den Antrag möglichst früh ein, spätestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes.
Die Förderung beginnt
mit Aufnahme der Ausbildung beziehungsweise des Praktikums im Ausland oder
ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Für ein Auslandsstudium:
Die Voraussetzungen für die Förderung eines Inlandsstudiums sind erfüllt
ständiger Wohnsitz in Deutschland
Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildungsstätte mit einer in Deutschland gelegenen Hochschule
bei der Ausbildung im Ausland handelt es sich um ein Vollzeitstudium
die Ausbildung dauert mindestens sechs Monate oder ein Semester. Findet die Ausbildung im Rahmen einer mit der besuchten Ausbildungsstätte vereinbarten Kooperation statt, muss sie mindestens zwölf Wochen dauern. Dieser 12-Wochen-Zeitraum darf sich nicht aus einzelnen Auslandsaufenthalten zusammensetzen.
Für ein Auslandspraktikum:
Das Auslandspraktikum steht im Zusammenhang mit dem Besuch einer in Deutschland gelegenen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule.
Das Praktikum ist für die Durchführung der Ausbildung erforderlich und in den Ausbildungsbestimmungen geregelt.
Die vorgeschriebene Dauer beträgt mindestens zwölf Wochen.
Das Auslandspraktikum ist nach dem Ausbildungsstand förderlich.
Die Ausbildungsstätte beziehungsweise die zuständige Prüfungsstelle erkennt an, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt.
Zuständigkeit
Je nach Ihrem Zielland bestimmte Ämter für Ausbildungsförderung
Nachfragen können Sie auch auch beim Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule.
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen wie beim Antrag auf Inlandsförderung
zusätzlich Formblatt 6
Nachweis über:
Immatrikulation
Studienplatz an der Hochschule im Ausland
Reisekosten
Krankenversicherung
Studiengebühren
Über weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.