Verfahren von A bis Z
Sterbeurkunde beantragen
Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten (beispielsweise Einsargung, Überführung), den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.
Die Sterbeurkunde enthält
die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
gegebenenfalls Geburtsnamen,
Ort und Tag der Geburt,
gegebenenfalls Geburtsnamen,
Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.
den letzten Wohnsitz,
den Familienstand,
die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes. Dies gilt auch, wenn der andere Ehegatte oder Lebenspartner beziehungsweise die andere Lebenspartnerin vorher verstorben ist. Dies gilt nicht, wenn zu Lebzeiten die Ehe geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
den Sterbeort und
den Zeitpunkt des Todes.
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.
Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass Sie für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigen. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
keine
Ablauf
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Sterbeortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch per Fax, Mail oder telefonisch bestellen können. In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,
ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
wie Sie die Gebühren bezahlen können.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nur möglich, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Fristen
keine
Kosten
Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: je EUR 12,00
Internationale Sterbeurkunde: je EUR 12,00
Gebührenfrei sind Ausfertigungen der Sterbeurkunden zum Nachweis des Sterbefalls für
die Krankenkasse,
die gesetzliche Rentenversicherung und
das Versorgungs- und Sozialamt.
Rechtsgrundlage
- § 60 Personenstandsgesetz (PStG) (Sterbeurkunde)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG) (Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht)
- § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV) (Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Voraussetzungen
Sie sind 16 Jahre alt.
Sie gehören zu folgendem Personenkreis:
Ehemann oder Ehefrau, Lebenspartner oder Lebenspartnerin der verstorbenen Person
Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes
Zuständigkeit
das Standesamt des Sterbeortes
Erforderliche Unterlagen
bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweis des oder der Bevollmächtigten
unter Umständen: Angabe des Sterbetages
Darüber hinaus können erforderlich sein:
Nachweis des rechtlichen Interesses
Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)