Verfahren von A bis Z
Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben / einschreiben
Die Anforderungen können sich je nach gewähltem Studiengang und Hochschule unterscheiden. In der Regel können Sie sich direkt einscheiben.
Die Informationen und Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen bzw. bei deren Studierendensekretariaten, Zulassungsämtern und Studienbüros.
Wenn Sie an der Dualen Hochschule studieren wollen, bewerben Sie sich bei Unternehmen oder Sozialeinrichtungen.
Ablauf
Die Anforderungen können sich unterscheiden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Hochschulen.
Fristen
ACHTUNG - im Wintersemester 201/22 gelten geänderte Bewerbungsfristen!
Im DoSV-Anmeldeverfahren gelten folgende Fristen:
für das Wintersemester 2021/22 der 31. Juli 2021, ansonsten der 15. Juli für die folgenden Wintersemester
15. Januar für das kommende Sommersemester
Im Übrigen informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der Hochschulen.
Hinweis: Studierfähigkeitstests können schon zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Erkundigen Sie sich bitte über etwaige Termine frühzeitig bei der Hochschule, die das Verfahren für den gewünschten Studiengang durchführt.
Kosten
Gegebenenfalls fallen Gebühren für die Teilnahme an Studieneignungstests oder Auswahlgesprächen an.
Rechtsgrundlage
§ 60 Landeshochschulgesetz (LHG) (Immatrikulation)
§ 63 Landeshochschulgesetz (LHG) (Ausführungsbestimmungen)
§ 34 Hochschulzulassungsverordnung (HZVO)
Voraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung
gegebenenfalls Erfüllung spezieller Anforderungen
Zuständigkeit
die jeweilige Hochschule
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einzureichen müssen und in welcher Form erfahren Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.