Verfahren von A bis Z
Tätigkeit als Tagespflegeperson - Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder
länger als drei Monate gegen Entgelt,
außerhalb der Wohnung der Kinder,
während eines Teils des Tages und
mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.
keine
Ablauf
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege können Sie formlos beim Jugendamt beantragen. Es prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Sie erhalten Termine für
ein Erstgespräch,
einen Hausbesuch und
ein weiteres Informationsgespräch.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.
Fristen
Eine neu begonnene Qualifizierungsmaßnahme auf Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts ist in 15 bis längstens 18 Monaten vollständig zu durchlaufen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Sie sind für die Kindertagespflege geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
Persönlichkeit,
Sachkompetenz und
Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen.
Sie haben an einer Qualifizierungsmaßnahme über mindestens 300 Unterrichtseinheiten auf der Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts für Tagespflegepersonen teilgenommen. Für Tagespflegepersonen, deren Qualifikation bis zum 31. Dezember 2021 erfolgreich abgeschlossen wurde, beträgt die Qualifizierung mindestens 160 Unterrichtseinheiten. Wenn Sie einschlägige Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Qualifizierung vorgesehen.
Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern.
Zuständigkeit
das Jugendamt
Jugendamt ist,
wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Erforderliche Unterlagen
Gesundheitszeugnis
- erweitertes Führungszeugnis
Kurzlebenslauf
Ausbildungsnachweise
Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
Nachweis über Qualifizierungsmaßnahmen
Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.