Verfahren von A bis Z
Haltverbotzone einrichten
Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Haltverbotzone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.
Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Haltverbotzone und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.
Ablauf
Die Einrichtung einer Haltverbotszone können Sie persönlich oder schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle beantragen.
Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
Vor- und Zuname
neue und alte Adresse
Telefonnummer
Zweck der Haltverbotzone (Durchführung eines Umzugs)
Datum, an dem die Haltverbotzone eingerichtet werden soll
Zeitraum, in dem das Haltverbot gelten soll
Bereich, in dem die Haltverbotzone eingerichtet werden soll
Machen Sie möglichst genaue Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und fügen Sie eventuell eine Skizze bei.Länge der Haltverbotzone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
Tipp: Wenn Sie eine Haltverbotzone kurzfristig einrichten müssen, sollten Sie den Antrag persönlich stellen.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.
Hinweis: Umzugsunternehmen übernehmen meistens die Beschaffung, Aufstellung und Entfernung der Haltverbotschilder.
Fristen
Sie müssen die Haltverbotschilder mindestens 72 Stunden (drei Tage) vor dem Umzugstermin aufstellen.
Kosten
je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich
Hinweis: Die genaue Höhe richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihrem Landratsamt.
Voraussetzungen
Sie ziehen um
Zuständigkeit
Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, in dem das Haltverbot eingerichtet werden soll
Straßenverkehrsbehörden ist, je nach Wohnort
das Landratsamt
in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten die jeweilige Stadtverwaltung oder
einige örtliche Straßenverkehrsbehörden
Erforderliche Unterlagen
keine