Verfahren von A bis Z
Hilfeplan aufstellen
Unabhängig davon, welche Form der Hilfe zur Erziehung Sie beim Jugendamt beantragen, der erste Schritt ist, gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan zu erstellen.
Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt:
Bedarf
Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches)
Falls Sie schon andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das? Warum war die Hilfe nicht erfolgreich?
Personalbogen Ihres Kindes (z. B. wer sind die Eltern, Geschwister, Verwandte, Auffälligkeiten, Krankheiten, Allergien, Impfungen)
Ziel der Hilfsmaßnahmen
Was soll sich durch die Hilfe ändern?
Welche Erwartungen haben die Beteiligten?
Art der Hilfe
Welche Leistungen werden für notwendig und geeignet gehalten (z.B. sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege, Erziehungsbeistand)?
Handlungsvorschläge für Eltern, Fachkräfte, Pflegepersonen
Zeithorizont (Wie lange soll die Hilfe dauern?)
notwendige Leistungen (z.B. Pflegegeld, Erstausstattung, Therapiekosten, Fahrtkosten, finanzielle Unterstützung )
Hinweis: Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären. Es muss im Hilfeplan auch dokumentieren:
die Art und Weise der Zusammenarbeit der Beteiligten und
der Umfang der Beratung durch die Pflegepersonen
kein
Ablauf
Neben den Eltern und Kindern können an der Erstellung des Hilfeplans beispielsweise auch folgende Personen mitwirken:
Verwandte,
Vertrauenspersonen
Ärztinnen und Ärzte,
die Schule des Kindes
falls erforderlich ein psychologischer Dienst
Gemeinsam vereinbaren alle Beteiligten die Eckpunkte der geplanten Hilfe. Sie legen regelmäßige weitere Treffen der Beteiligten fest. Diese dienen der Überprüfung des Fortgangs und des Erfolgs der Leistungen. Wenn nötig, kann der Hilfeplan bei diesen Treffen fortgeschrieben werden.
Hinweis: Im Hilfeplan ist die bewilligte Hilfe für eine bestimmte Dauer festgeschrieben. Benötigen Sie eine länger dauernde Hilfe oder kann die Hilfe schon früher beendet werden? Dann ist eine Verlängerung oder Verkürzung möglich.
Die Sorgeberechtigten und das Jugendamt unterschreiben den Hilfeplan. Ist als Hilfsmaßnahme Vollzeitpflege vorgesehen, müssen auch die Pflegeeltern unterschreiben. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie.
Fristen
keine
Kosten
für die Erstellung des Hilfeplans: keine
Hinweis: Für die im Hilfeplan festgelegten Leistungen können Kosten entstehen.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 36 (Hilfeplan)
§ 37 (Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie)
Voraussetzungen
Abhängig vom Einzelfall.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle
Zuständigkeit
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe selbst wahr.
Erforderliche Unterlagen
unterschiedlich - je nach Einzelfall
Klären Sie direkt mit der zuständigen Stelle , welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.