Verfahren von A bis Z
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Förderung beantragen
Förderung von Maßnahmen, die Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen:
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Förderdauer ist abhängig vom Unterstützungsbedarf
Möglich sind Maßnahmen bei einem Träger oder einem Arbeitgeber
Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter kann Träger beauftragen oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine ausstellen
Ablauf
Die Förderung einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung muss Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter vor Maßnahmebeginn genehmigen.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin im für Sie zuständigen Jobcenter oder in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
Ihre Beraterin oder Ihr Berater hilft Ihnen dabei, eine geeignete Unterstützung zu erhalten.
Sie bekommen dann den Bescheid, ob die Maßnahme gefördert werden kann und welche Kosten übernommen werden.
Sobald Sie die schriftliche Bewilligung erhalten haben, können Sie an der bewilligten Maßnahme teilnehmen.
Ohne schriftliche Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmekosten gegebenenfalls selbst tragen und erhalten kein Arbeitslosengeld mehr.
Fristen
Suchen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Maßnahmebeginn das Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
Kosten
für den Antrag: keine
für die Teilnahme an der Maßnahme: möglicherweise Unterbringungs-, Verpflegungs- oder Kinderbetreuungskosten, wenn diese nicht durch die Förderung gedeckt sind
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Sie sind
arbeitslos,
von Arbeitslosigkeit bedroht,
Ausbildung suchend gemeldet oder
erhalten Arbeitslosengeld II.
Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Vermittlungs- beziehungsweise Integrationsfachkraft festgestellt.
Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch Ihre Agentur für Arbeit oder das Jobcenter genehmigt.
Zuständigkeit
die für Ihnre Wohnort zuständige Agentur für Arbeit
Erforderliche Unterlagen
keine