Verfahren von A bis Z
EnergieSparCheck durchführen
Sie besitzen eine selbst genutzte Immobilie (Ein- oder Mehrfamilienhaus) und möchten Informationen zu dessen Energiebedarf erhalten? Nutzen Sie den durch das Land Baden-Württemberg geförderten EnergieSparCheck.
In einer qualifizierten Beratung erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen:
notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen
Umsetzung dieser Maßnahmen im Rahmen eines energetischen Sanierungskonzepts
Für die Erstellung des EnergieSparChecks gibt es Zuschüsse aus einem Förderprogramm des Umweltministeriums Baden-Württemberg. An der Durchführung des EnergieSparChecks beteiligt sind der Baden-Württembergische Handwerkstag, die Architektenkammer Baden-Württemberg, die Ingenieurkammer Baden-Württemberg, der Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker e.V. (GIH) und das Deutsche Energieberaternetzwerk (DEN).
Der EnergieSparCheck soll noch kundenfreundlicher gestaltet werden. Daher erhalten Sie nach Abschluss der Beratung einen Fragebogen. Sie können damit eine Bewertung abgeben über:
die Leistung der Energiesparberater und Energiesparberaterinnen
das Gesamtangebot des EnergieSparChecks
Ablauf
Wenden Sie sich an einen Energieberater oder eine Energieberaterin und vereinbaren Sie einen Termin. Er oder Sie kommt zu Ihnen nach Hause und nimmt zunächst die notwendigen Gebäudeinformationen auf. Sie werden befragt zu
bekannten Mängeln und Problemstellen am Gebäude (z.B. Undichtigkeiten) und
Ihrem Heiz- und Lüftungsverhalten.
Anschließend werden die Daten computergestützt ausgewertet und ein Beratungsbericht erstellt. In einem zweiten Vor-Ort-Termin werden Ihnen die Ergebnisse erläutert.
Zum Abschluss des EnergieSparChecks erhalten Sie eine Urkunde.
Kosten
Die Gesamtkosten für den EnergieSparCheck betragen 300 Euro. Hiervon fördert das Land die Leistung der Energieberater und Energieberaterinnen mit 150 Euro. Die restlichen 150 Euro sind Ihr Eigenanteil, den Sie als Immobilieneigentümer oder -eigentümerin tragen müssen. Für jede weitere Wohneinheit erhöht sich der Förderanteil um 37,50 Euro.
Achtung: Die Eigenanteile erhöhen sich zur Anzahl der Wohneinheiten gleichermaßen um jeweils 37,50 Euro. Der Höchstsatz der Förderung beträgt damit 412,50 Euro für ein Gebäude mit acht Wohneinheiten.
Rechtsgrundlage
Vertrag zwischen dem Umweltministerium Baden-Württemberg und dem Baden-Württembergischen Handwerkstag
Sie schließen diesen Vertrag jährlich neu ab.
Voraussetzungen
Ein- oder Mehrfamilienhaus, das
Sie selber nutzen und
höchstens acht Wohneinheiten hat.
Bei einem Mehrfamilienhaus müssen alle Wohneinheiten in den EnergieSparCheck mit einbezogen werden.
Zuständigkeit
ein qualifizierter Energieberater oder eine qualifizierte Energieberaterin
Erforderliche Unterlagen
falls vorhanden: Kopien der Gebäudepläne