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Verfahren von A bis Z

Schulzeugnis - Ersatz bei Verlust beantragen

In Baden-Württemberg bewahren die Schulen diese Unterlagen mindestens 30 Jahre lang auf.

Nach 30 Jahren müssen Behördenunterlagen dem Landesarchiv angeboten werden.

Dazu gehören auch Unterlagen, die für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen notwendig sind.

Sie sollen sie spätestens 60 Jahre nach Verlassen der Schule löschen.

keine

Ablauf

Ein Ersatzzeugnis sollten Sie persönlich bei der ehemaligen Schule beantragen. Die Schule muss Ihre Identität in geeigneter Weise überprüfen (z.B. durch Vorlage eines Identitätsnachweises).

Sollte das Originalzeugnis nicht älter als 30 Jahre sein, kann Ihnen die Schule das Ersatzzeugnis in den meisten Fällen direkt ausstellen.

Hinweis: Ist das Originalzeugnis älter als 30 Jahre und hat die Schule keine Unterlagen mehr, könnten diese vielleicht beim Landesarchiv liegen.

Fristen

keine

Kosten

je nach Verwaltungsaufwand: EUR 50,00 - 175,00

Voraussetzungen

Sie haben ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren.

Zuständigkeit

die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis

Lebenslagen dieses Verfahrens
Zuständige Verwaltungsstellen

Politik & Verwaltung

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