Verfahren von A bis Z
Bildträger - Alterskennzeichnung und Freigabe für Altersstufen beantragen
Die FSK und die USK geben Filme und Computerspiele für bestimmte Altersstufen frei.
Die Abkürzungen stehen für
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH und
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle.
Die Prüfungen erfolgen in transparenten und unabhängigen Verfahren.
Hinweis: Mit der Altersfreigabe ist keine pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung verbunden.
Unternehmen dürfen Filme und Computerspiele nur entsprechend der Altersfreigabe verkaufen.
Es gibt folgende FSK- und USK-Kennzeichnungen:
Freigegeben ohne Altersbeschränkung ("FSK 0", "USK 0")
Freigegeben ab 6 Jahren ("FSK 6", "USK 6")
Freigegeben ab 12 Jahren ("FSK 12", "USK 12")
Freigegeben ab 16 Jahren ("FSK 16", "USK 16")
keine Jugendfreigabe ("FSK 18", "USK 18")
Die Kennzeichnungen richten sich an:
Gewerbetreibende, die Bildträger in der Öffentlichkeit anbieten, überlassen oder zugänglich machen
Versandhändler, die Bildträger mit Film- oder Spielprogrammen vertreiben
andere Erwachsene
Kinder und Jugendliche
die allgemeine Öffentlichkeit
Für bestimmte Kategorien können Sie ein vereinfachtes Prüfverfahren beantragen, z.B. für Zeichentrick- und Animationsfilme. Nähere Informationen finden Sie im "Informationsblatt zum vereinfachten Prüfverfahren".
Ablauf
FSK
Sie müssen die Prüfung Ihrer Produkte online beantragen.
Die Prüfverfahren sind nicht öffentlich. Sie und Ihre Vertretung haben das Recht, sich in der mündlichen Verhandlung zu äußern.
Die FSK kann eine bestimmte Alterskennzeichnung
uneingeschränkt oder
eingeschränkt (z.B. Auflagen, Aufführungsverbot an bestimmten Feiertagen) genehmigen.
USK
Sie müssen die Prüfung Ihrer Produkte schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie im Internet.
Die Prüfverfahren sind nicht öffentlich. Sie beziehungsweise Ihre Vertretung haben das Recht, an der Präsentation des Spiels teilzunehmen und sich danach zu äußern.
Das Ergebnis der Prüfung erfahren Sie sofort. Später schickt Ihnen die USK ein schriftliches Gutachten über das Prüfungsergebnis zu.
Kosten
Die Kosten für Tätigkeiten der FSK entnehmen Sie den jeweiligen Informationsblättern, die auf den Seiten der FSK unter "Prüfanträge" zur Verfügung stehen.
Die Kosten für Tätigkeiten der USK sind in ihrer Kostenordnung geregelt.
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Der Film oder das Trägermedium darf nicht
die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen der jeweiligen Altersstufe oder
ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigen.
Zuständigkeit
für Filme, DVDs und sonstige Bildträger: die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK)
für Computerspiele: die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
Erforderliche Unterlagen
FSK:
Inhaltsangabe
Prüfobjekt
USK:
Prüfantrag
Datenträger mit dem vollständig spielbaren Titel
Handbücher, Cover-Artwork
Lösungshilfen (Cheats, Walkthrough, Spielstände, High-level Charaktere)