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Verfahren von A bis Z

Häusliche Grünabfälle entsorgen

Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

  • durch Eigenkompostierung,

  • über ein Holsystem:

    • Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,

    • Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,

  • an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),

  • an einer Grünabfallkompostierungsanlage.

Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.

keine

Ablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes,

  • welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und

  • was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.

Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus.

In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.

Fristen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

Voraussetzungen

Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise

  • Gras- und Heckenschnitt,

  • Rasenschnitt,

  • Stauden,

  • Abraum von Beeten,

  • Blumen,

  • Balkonpflanzen,

  • Gestecke,

  • Abdeckreisig,

  • Laub,

  • Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).

Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.

Zuständigkeit

Der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Stadt- oder Landkreis

Erforderliche Unterlagen

keine

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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