Zur Hauptnavigation springen [Alt]+[0] Zum Seiteninhalt springen [Alt]+[1]

Wonach suchen Sie?

Verfahren von A bis Z

Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen

Zu den Problemstoffen zählen

  • Abbeizmittel,

  • Abflussreiniger,

  • Farben,

  • Lacke,

  • Klebestoffe,

  • Laugen,

  • Säuren,

  • Chemikalien wie Fotochemikalien,

  • Altöl,

  • Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,

  • Putz- und Reinigungsmittel,

  • Akkus, Batterien,

  • Energiesparlampen und vieles mehr,

die Sie nicht mehr benötigen oder die unbrauchbar geworden sind.

Sie müssen sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.

Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, dann müssen Sie das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.

Ablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.

Jede Kommune handhabt das unterschiedlich.

Fristen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Sie möchten Problemstoffe entsorgen.

Zuständigkeit

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung

  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Erforderliche Unterlagen

keine

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

Lesen Sie mehr