Zur Hauptnavigation springen [Alt]+[0] Zum Seiteninhalt springen [Alt]+[1]

Wonach suchen Sie?

Verfahren von A bis Z

Rundfunkbeitrag für Unternehmen, Selbständige und Institutionen - abmelden

Sie müssen Ihre Betriebsstätte beim Beitragsservice abmelden, wenn Sie Ihren Betrieb endgültig aufgeben oder schließen. Ebenso müssen Sie Kraftfahrzeuge abmelden, wenn deren Zulassung endet.

Achtung: Erst wenn Sie sich abgemeldet haben, müssen Sie keine Rundfunkbeiträge mehr zahlen.

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

Ablauf

Sie müssen sich schriftlich bei der zuständigen Stelle abmelden. Hierbei müssen Sie Angaben machen zu

  • dem Grund der Abmeldung,

  • dem Datum der Betriebseinstellung,

  • dem Datum, zu welchem die Zulassung des beitragspflichtigen Fahrzeugs endete.

Füllen Sie dazu am besten das vorgesehene Formular aus und unterschreiben Sie es. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.

Fristen

Die Beitragspflicht endet erst mit Ablauf des Monats, in welchem Sie sich beim Beitragsservice abmelden. Zu diesem Zeitpunkt muss

  • der Betrieb oder die Betriebsstätte bereits geschlossen sein,

  • die Zulassung des Kraftfahrzeugs bereits erloschen sein.

Kosten

keine

Voraussetzungen

  • Sie geben Ihren Betrieb oder eine Ihrer Betriebsstätten endgültig auf.

Hinweis: Wenn Sie Ihren Betrieb nur vorübergehend, aber für mindestens drei aufeinanderfolgende Monate einstellen, können Sie einen Antrag auf Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht für den Zeitraum der Stilllegung beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Internetseite unter der Überschrift „Besondere Regelungen“, z.B. für Saisonbetriebe.

  • Die Zulassung für Ihr beitragspflichtiges Fahrzeug endet.

Hinweis: Es kommt nicht darauf an, ob Sie das Fahrzeug gegebenenfalls nur vorübergehend oder aber endgültig stilllegen wollen. Entscheidend ist, dass die Zulassung endet.

Zuständigkeit

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

Service-Telefon: 01806 999 555 10*

Service-Fax: 01806 999 555 01*

Service-Telefonzeiten:

Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr

* 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen

Erforderliche Unterlagen

  • Abmeldebestätigung: Gewerbeabmeldung, Nachweis über Löschung der Firma im Handelsregister, Eintragung des Auflösungsbeschlusses der GmbH im Handelsregister

  • Abmeldebestätigung der Straßenverkehrsbehörde

  • gegebenenfalls Nachweis, aus dem die vorübergehende Stilllegung hervorgeht, beispielsweise Bestätigung des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers oder eine Bestätigung des örtlichen Fremdenverkehrsamts

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

Lesen Sie mehr