Zur Hauptnavigation springen [Alt]+[0] Zum Seiteninhalt springen [Alt]+[1]

Wonach suchen Sie?

Verfahren von A bis Z

Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge beantragen

Flüchtlinge können in den ersten 15 Monaten nach ihrer Aufnahme eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten.

Der Umfang der Leistungen richtet sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dieser umfasst in den ersten 15 Monaten:

  • die ärztliche Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände,

  • die Versorgung mit Schutzimpfungen entsprechend den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen und

  • sonstige Leistungen, sofern diese zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich oder zur Deckung der besonderen Bedürfnisse von Kindern geboten sind.

Die eGK kann auf die ersten 15 Monate des Aufenthalts befristet werden. Auf der eGK ist ein entsprechendes Feld „Versicherung bis Datum“ .

Ablauf

Die Kommune meldet die Flüchtlinge der zuständigen Krankenkasse. Diese versendet die eGK an die Flüchtlinge. Bis dahin erhalten die Flüchtlinge von der Krankenkasse einen vorläufigen Abrechnungsschein für die ärztliche und zahnärztliche Versorgung. Dieser wird den Flüchtlingen von den Kommunen ausgehändigt.

Voraussetzungen

Flüchtlinge haben die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen und sind einer Kommune zugewiesen worden.

Zuständigkeit

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung 

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldevordruck zur Gesundheitsversorgung

  • ein Passfoto

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

Lesen Sie mehr