Verfahren von A bis Z
Ratte melden
Ratten treten vermehrt an Orten auf, an denen Abfälle in offenen Müll- und Biotonnen oder auf Komposthaufen gelagert werden.
Sie übertragen gefährliche Krankheiten.
Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Die Gesundheit von Menschen und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden.
Ablauf
Bei Privatgrundstücken
Verständigen Sie die Eigentümerin oder den Eigentümer des Grundstücks beziehungsweise Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter, dass auf dem Grundstück Ratten gesehen oder gefunden wurden.
Hinweis: Ist die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks nicht bekannt, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ist Ihr eigenes Grundstück betroffen, sollten Sie dafür sorgen, dass aufgefundene tote Ratten sofort beseitigt und Rattenlöcher sowie Durchtrittsstellen mit geeigneten Mitteln verschlossen werden.
Am besten beauftragen Sie eine professionelle Schädlingsbekämpferin oder einen professionellen Schädlingsbekämpfer mit der Bekämpfung und Beseitigung der Ratten.
Bei öffentlichen Flächen
Melden Sie der zuständigen Stelle, wo Sie Ratten gesehen oder gefunden haben. Die zuständige Stelle veranlasst dann weitere Maßnahmen.
Fristen
keine
Kosten
Kosten für die Beseitigung von Ratten auf privaten Grundstücken trägt der Eigentümer oder die Eigentümerin.
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Sie haben eine Ratte gesehen.
Zuständigkeit
Bei öffentlichen Flächen: die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Fund- oder Sichtungsortes
Bei Privatgrundstücken: der Eigentümer oder die Eigentümerin
Erforderliche Unterlagen
keine