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Verfahren von A bis Z

Finanzierung von Schienenwegen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen - Bewilligung beantragen

Im Rahmen des Landeseisenbahnfinanzierungsgesetzes (LEFG) stellt das Ministerium für Verkehr (VM) den nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Baden-Württemberg momentan jährlich dreizehn Millionen Euro für die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur von Personen- und Güterverkehrsstrecken zur Verfügung. Nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) sind Bahnen, die nicht von der Deutschen Bahn AG betrieben werden.

Ablauf

Die Anträge sind beim Ministerium für Verkehr , Referat 32, bis Mitte Dezember eines jeden Jahres für das dann darauffolgende Jahr zu stellen.

Fristen

Mitte Dezember für das dann darauffolgende Jahr

Voraussetzungen

Die Mittel sollen der nachhaltigen Ertüchtigung der Strecken nichtbundeseigener Eisenbahnen dienen, bei welchen vor allem Erneuerungs- und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden an

  • Schienen,

  • Weichen,

  • Schwellen,

  • Unterbau,

  • Brücken,

  • Dämmen,

  • Signalanlagen und

  • Zugsicherungsanlagen

Außerdem stehen diese Mittel auch bei plötzlich auftretenden Problemen zur Verfügung, welche schnell behoben werden müssen, z.B. Reparatur von Schienenbrüchen.

Zuständigkeit

das Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Erforderliche Unterlagen

Fragen hinsichtlich beizufügender Unterlagen, Förderkriterien oder Abrechnungsmodalitäten können jederzeit unter dirk.koenig@vm.bwl.de gestellt werden.

Politik & Verwaltung

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