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Verfahren von A bis Z

Versicherungskennzeichen für Kleinfahrzeuge beantragen

  • Mofas und Mopeds mit maximal 50 cm³ Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h brauchen nur eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, aber keine Zulassung.

  • Das Versicherungskennzeichen

    • geben die Kraftfahrzeugversicherer selbst aus, nicht die Kraftfahrzeugzulassungsstellen,.

    • gilt immer vom 1. März bis zum Ablauf des Februars des Folgejahrs.

    • weist nach, dass für das Kraftfahrzeug eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.

Das gilt auch für:

  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis höchstens 45 km/h.

  • Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.

  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h und einem Hubraum von höchstens 50 cm³.

  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und höchstens 45 km/h schnell sind.

  • Motorisierte Krankenfahrstühle

  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die schon vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Das Versicherungskennzeichen besteht aus einem Schild mit einer eindeutigen Erkennungsnummer, dem Verkehrsjahr und dem Zeichen des zuständigen Verbandes der Kraftfahrtversicherer. Ist kein Verband zuständig, trägt das Schild das Zeichen des Versicherers.

Ablauf

Sie schließen bei einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag ab. Zur Speicherung im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts teilen Sie dem Versicherer Ihre Halterdaten, die Angaben zu Fahrzeugklasse, Art des Aufbaus und Marke des Fahrzeugs sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit.

Nach Vertragsabschluss und Zahlung der Versicherungsprämie überlässt der Versicherer Ihnen das Versicherungskennzeichen zusammen mit einer entsprechenden Bescheinigung für das gültige Verkehrsjahr.

Sie brauchen keine Zulassung von der Zulassungsstelle.

Die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen müssen Sie immer dabei haben.

Fristen

keine

Das Versicherungskennzeichen und die Bescheinigung werden ungültig mit Ablauf des Verkehrsjahres.

Kosten

  • für das Kennzeichen: keine

  • für die Versicherung: Versicherungsbeitrag

Voraussetzungen

Das Fahrzeug entspricht den Bau- und Betriebsvorschriften und es besteht eine entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

Zuständigkeit

die Kraftfahrzeugversicherung Ihrer Wahl

Erforderliche Unterlagen

  • Halterdaten

  • Angaben zu Fahrzeugklasse, Art des Aufbaus und Marke des Fahrzeugs sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer

Lebenslagen dieses Verfahrens

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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