Zur Hauptnavigation springen [Alt]+[0] Zum Seiteninhalt springen [Alt]+[1]

Wonach suchen Sie?

Verfahren von A bis Z

Bürgerbeauftragte des Landes - sich unabhängig beraten lassen

Sie vermittelt zwischen Ihnen und den Landesbehörden und versucht eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden.

Bei Bedarf erklärt sie Zusammenhänge und Bescheide.

Ihre Unterstützung ist neutral.

Wollen Sie anonym bleiben, müssen Sie dies ausdrücklich mitteilen. Es kann aber sein, dass ohne konkreten Bezug zu Ihrem Fall eine einvernehmliche Erledigung nicht möglich ist.

Verwaltungsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Fristen, zum Beispiel für Widerspruch oder Einspruch, müssen Sie selbst beachten. Ihr Kontakt mit der Bürgerbeauftragten ändert daran nichts.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf der Webseite der Bürgerbeauftragten.

Ablauf

Sie erreichen die Bürgerbeauftragte telefonisch, per E-Mail, Fax oder über das Kontaktformular auf ihrer Webseite.

Sie bietet auch Sprechtage an. Wann und wo, steht auf ihrer Webseite. Melden Sie sich vorher an, entweder per Online-Anmelde-Formular oder telefonisch.

Handeln Sie als Vertreterin oder Vertreter, müssen Sie eine Vollmacht vorlegen. Nutzen Sie die auf der Webseite der Bürgerbeauftragten bereitgestellte Mustervollmacht. Sie können sie einscannen und zusammen mit Ihrem Anliegen über das Kontaktformular hochladen, oder Sie schicken sie per Post oder Fax.

Sie kann beteiligte Behörden um Auskünfte und Akteneinsicht bitten. Im Regelfall ist es dazu notwendig, Ihre persönlichen Daten weiterzugeben. Die Behörden sind verpflichtet, sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Sie kann auch gegenüber dem zuständigen Ministerium eine Empfehlung abgeben.

Fristen

  • Je früher, desto größer ist die Chance, dass sie weiterhelfen kann

  • Bei Beschwerden über die Landespolizei: drei Monate

Kosten

Keine

Voraussetzungen

Sie

  • sind mit dem Handeln einer Landesbehörde nicht einverstanden,

  • können eine Entscheidung nicht nachvollziehen oder

  • halten eine polizeiliche Maßnahme oder das Verhalten eines einzelnen Polizeiangehörigen für rechtswidrig.

Sie sind

  • Polizeiangehörige oder Polizeiangehöriger und möchten interne Probleme oder Missstände ansprechen oder Verbesserungsvorschläge machen. Sie müssen den Dienstweg nicht einhalten.

Die Bürgerbeauftragte ist nicht zuständig, wenn

  • keine Landesbehörde beteiligt ist,

  • bereits ein Petitionsverfahren durchgeführt wird oder wurde,

  • es sich um kommunale Selbstverwaltung handelt,

  • ein gerichtliches Verfahren oder eine gerichtliche Entscheidung vorliegt,

  • ein strafrechtliches oder innerdienstliches Ermittlungsverfahren durchgeführt wird, Ausnahme: verzögerte Bearbeitung

  • es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit handelt

Ihre Eingabe sollte

  • Name und vollständige Anschrift enthalten,

  • ein konkretes Ziel nennen und

  • nach Inhalt und Form keine Straftat darstellen

Zuständigkeit

Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg

Erforderliche Unterlagen

Vorhandene Unterlagen und Bescheide

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

Lesen Sie mehr