Lebenslagen von A bis Z
Fahrgastbeförderung
Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:
Taxi
Mietwagen
Krankenwagen
Personenkraftwagen (Pkw)
im Linienverkehr oder
im gebündelten Bedarfsverkehr beziehungsweise
bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.
Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 48 (FeV) Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Freigabevermerk
21.11.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Dienstleistungen
- Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Unternehmenskarte
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern