Lebenslagen von A bis Z
Kontrolle der Lebensmittelsicherheit
Die Betriebe müssen im Wege der betrieblichen Eigenkontrollen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen überwachen.
Die amtliche Überwachung ist die "Kontrolle der Kontrolle". Das heißt, sie überwacht die Wirksamkeit dieser betrieblichen Eigenkontrollen.
Nach diesem Grundsatz findet in Baden-Württemberg die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit "vom Acker bis auf den Teller" auf allen Produktionsstufen statt.
Die amtliche Überwachung ist zuständig für:
Lebensmittelkontrolle
Trinkwasserüberwachung
Kontrolle von Kosmetikprodukten
Kontrolle von Bedarfsgegenständen
Kontrolle von Tabakerzeugnissen
Futtermittelkontrolle
Überwachung der Arzneimittel für Tiere
Detaillierte Informationen zur amtlichen Untersuchung verschiedener Produkte und Lebensmittel erhalten Sie auf den Seiten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA).
Thema "Verbraucherschutz" auf den Internetseiten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Freigabevermerk
Stand: 21.06.2024
Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Weitere Informationen zum Thema Kontrolle der Lebensmittelsicherheit
- Lebensmittelkontrolle
- Lebensmittelüberwachung - gesetzliche Informationen für Verbraucher im Portal "Verbraucherinfo-BW"
- Lebensmittelwarnungen
Zugehörige Dienstleistungen
- Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen
- Lebensmittelüberwachung - als Lebensmittelunternehmen registrieren
- Lebensmittelüberwachung - nicht sichere Lebensmittel melden
- Lebensmittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
- Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten