Lebenslagen von A bis Z
Aufenthaltszwecke
Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:
Ausbildung
Erwerbstätigkeit (ausländische Beschäftigte und ausländische Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchten)
völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
familiäre Gründe.
Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.
Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.
Freigabevermerk
07.07.2023 Justizministerium Baden-Württemberg
Weitere Informationen zum Thema Aufenthaltszwecke
- Aufenthalt aus humanitären Gründen
- Besondere Aufenthaltsrechte
- Flucht und Asyl
- Türkische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Zugehörige Dienstleistungen
- Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
- Nationales Visum beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Wohnsitzauflage - Aufhebung beantragen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
- Integrationskurse für Ausländer - Teilnahme beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Forschungseinrichtung - Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen