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Lebenslagen von A bis Z

Pflegeversicherung

In Frankreich gibt es keine gesetzliche Pflegeversicherung wie in Deutschland. Die personenbezogene Pflegebeihilfe wird von der allgemeinen Solidaritätsabgabe (Contribution Sociale Généralisée (CSG)), den Rentenkassen und den Gemeinden finanziert.

Die Höhe der Pflegebeihilfe hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit und dem Einkommen ab. Wird Ihnen die Pflegebeihilfe nicht gewährt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen.

Übergeordnete Lebenslagen

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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