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Lebenslagen von A bis Z

Unfallversicherung

Wenn Sie in Frankreich sozialversichert sind, umfasst dies auch die Unfallversicherung, Sie sind dann also durch Ihren Arbeitgeber gegen Arbeitsunfall und Berufskrankheit versichert. Dieser Schutz gilt ab dem Zeitpunkt der Einstellung.

Von der grundsätzlichen Versicherungspflicht bestehen Ausnahmen, z.B. für Selbständige. In diesem Fall kann man sich durch die Zahlung freiwilliger Beiträge gegen o.g. Risiken absichern.

Sie müssen Ihren Unfall innerhalb von 24 Stunden Ihrem Arbeitgeber melden. Eine Berufskrankheit können Sie direkt bei der zuständigen Krankenkasse melden.

Übergeordnete Lebenslagen

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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