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Lebenslagen von A bis Z

Unfallversicherung

In der Schweiz sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfälle pflichtversichert. Bei Teilzeitbeschäftigen mit weniger als acht Wochenstunden erstreckt sich die Versicherung jedoch nur auf Berufsunfälle und Berufskrankheiten.

Übergeordnete Lebenslagen

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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