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Lebenslagen von A bis Z

Wohnen in der Schweiz

Wenn Sie von Deutschland in die Schweiz ziehen, benötigen Sie einen gültigen Pass oder Passersatz und unterliegen der Meldepflicht. Sie müssen sich bei Ihrer neuen Wohngemeinde innerhalb von acht Tagen, spätestens jedoch vor Ihrem Arbeitsbeginn, anmelden.

Angehörige der EU-/EWR-Staaten genießen aufgrund des zwischen der Schweiz und der EU geschlossen Personenverkehrsabkommens das Recht auf Freizügigkeit. Sie benötigen aber in der Schweiz, wenn sie sich länger als drei Monate dort aufhalten, eine Aufenthaltsbewilligung.

Hinweis: Für Angehörige von Staaten außerhalb der EU/EFTA gelten umfangreichere Zugangskriterien, wie z.B. ein Visum und ein biometrischer Ausländerausweis.

Untergeordnete Lebenslagen

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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