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Lebenslagen von A bis Z

Wechsel in die Werkrealschule/Hauptschule

Wechselmöglichkeit ohne Prüfung für Schülerinnen und Schüler

  • der Klassen 5 bis 7 während des Schuljahres

    • Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/Hauptschule.

    • Voraussetzungen: wenn sie am Ende des vorhergegangenen Schuljahres in der Realschule oder im Gymnasium nicht versetzt wurden, aber nach der Werkrealschul- verordnung hätten versetzt werden können

  • der Klassen 5 bis 7 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres

    • Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/Hauptschule.

    • Voraussetzungen: wenn sie nach der Werkrealschulverordnung hätten versetzt werden können

  • der Klassen 5 bis 7 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres, wenn sie nicht versetzt wurden und auch nicht nach der Werkrealschulverordnung hätten versetzt werden können

    • Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/Hauptschule.

    • Voraussetzungen:

      • in den Klassen 5 und 6, wenn sie eine entsprechende Bildungsempfehlung der bisher besuchten Schule erhalten haben oder

      • in der Klasse 7, wenn die aufnehmende Werkrealschule/Hauptschule nach Beratung mit der bisher besuchten Schule annimmt, dass der Schüler oder die Schülerin den Anforderungen der Klasse 8 der Werkrealschule/Hauptschule voraussichtlich gewachsen sein wird

  • der Klasse 8 zum Schuljahresbeginn

    • Der Wechsel erfolgt in die Klasse 9 der Werkrealschule/Hauptschule.

    • Voraussetzungen: wenn sie in die Klasse 9 versetzt wurden

  • der Klassen 5 bis 8 während des Schulhalbjahres, wenn sie nicht versetzt wurden, die Voraussetzungen für den Wechsel ohne Prüfung nicht erfüllen und auch nicht aufgrund einer Prüfung in die nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/Hauptschule aufgenommen werden könnten

    • Der Wechsel erfolgt in die entsprechende Klasse der Werkrealschule/ Hauptschule.

    • Voraussetzungen: keine

Wechselmöglichkeit mit Prüfung

Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 7 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres, wenn sie nicht versetzt wurden und die Voraussetzungen für den Wechsel ohne Prüfung nicht erfüllen:

  • Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/ Hauptschule.

  • Voraussetzungen: wenn sie in der von der Werkrealschule/Hauptschule vorgenommenen Prüfung Leistungen aufweisen, die erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der Werkrealschule/Hauptschule gewachsen sein werden.

Hinweis: Schüler und Schülerinnen der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums, die am Schuljahresende nicht versetzt wurden, können die Klasse 9 an der Werkrealschule/Hauptschule wiederholen, wenn sie dies auch an der Realschule oder am Gymnasium könnten.

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