Lebenslagen von A bis Z
Hauptschulabschluss
Einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Bildungsstand können Sie folgendermaßen erreichen:
erfolgreiche Hauptschulabschlussprüfung am Ende von Klasse 9 der Hauptschule oder Werkrealschule oder am Ende von Klasse 10 der Werkrealschule. Auch nach Klasse 9 oder 10 der Gemeinschaftsschule können Sie den Hauptschulabschluss ablegen. Seit dem Schuljahr 2019/2020 bietet auch die Realschule die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 9 zu erwerben.
Versetzung in Klasse 10 der Werkrealschule
Versetzungszeugnis von Klasse 9 nach Klasse 10 der Realschule oder des allgemeinbildenden Gymnasiums oder des sechsjährigen beruflichen Gymnasiums oder wenn Sie von Klasse 9 nach 10 auf der Gemeinschaftsschule auf Niveau M oder E hätten versetzt werden können
die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn Sie die entsprechenden Bildungsgänge an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) besuchen.
erfolgreicher Abschluss einer Berufsfachschule:
einjährige gewerbliche Berufsfachschule
einjährige hauswirtschaftliche Berufsfachschule
einjährige hauswirtschaftliche Förderberufsfachschule (mit Zusatzprüfung in Deutsch, Mathematik und gegebenenfalls Englisch)
zweijährige Berufsfachschule für Sozialpflege (Alltagsbetreuung)
Versetzung in das 2. Schuljahr der zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule
erfolgreicher Abschluss einer Berufsschule
Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung der Ausbildungsvorbereitung dual (AV dual) oder der Ausbildungsvorbereitung (AV) oder im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB)
Bestehen einer Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde (Bewerbung und Zulassung ausschließlich über das für den Wohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers zuständige Staatliche Schulamt)