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Lebenslagen von A bis Z

Hauptschulabschluss

Einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Bildungsstand können Sie folgendermaßen erreichen:

  • erfolgreiche Hauptschulabschlussprüfung am Ende von

    • Klasse 9 der Hauptschule oder Werkrealschule oder Klasse 10 der Werkrealschule

    • Klasse 9 oder 10 der Gemeinschaftsschule

    • Klasse 9 Realschule

  • Versetzung in Klasse 10 der Werkrealschule

  • Versetzungszeugnis von Klasse 9 nach Klasse 10 der Realschule oder des allgemeinbildenden Gymnasiums oder des sechsjährigen beruflichen Gymnasiums oder wenn Sie von Klasse 9 nach 10 auf der Gemeinschaftsschule auf Niveau M oder E hätten versetzt werden können

  • die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn Sie die entsprechenden Bildungsgänge an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) besuchen.

  • erfolgreicher Abschluss einer Berufsfachschule:

    • einjährige gewerbliche Berufsfachschule

    • einjährige hauswirtschaftliche Berufsfachschule

    • einjährige hauswirtschaftliche Förderberufsfachschule (mit Zusatzprüfung in Deutsch, Mathematik und gegebenenfalls Englisch)

    • zweijährige Berufsfachschule für Sozialpflege (Alltagsbetreuung)

  • Versetzung in das 2. Schuljahr der zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule

  • erfolgreicher Abschluss einer Berufsschule

  • Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung der Ausbildungsvorbereitung dual (AV dual) oder der Ausbildungsvorbereitung (AV) oder im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB)

  • Bestehen einer Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde (Bewerbung und Zulassung ausschließlich über das für den Wohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers zuständige Staatliche Schulamt)

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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