Lebenslagen von A bis Z
Checkliste zur Bestattung
Für die würdevolle Begleitung des verstorbenen Menschen auf seinem letzten Weg sind viele Vorbereitungen notwendig. Für die Hinterbliebenen kann dies gerade in der Zeit der Trauer sehr mühsam sein. Was zu tun ist, was Sie beachten und im Vorfeld einer Bestattung bedenken sollten, finden Sie in der folgenden Checkliste aufgelistet.
Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen, kann dieses einige oder sogar alle der angeführten Punkte für Sie gegen Bezahlung erledigen.
Erste Schritte nach Eintritt des Sterbefalls
Einen Arzt oder eine Ärztin benachrichtigen
Der Arzt oder die Ärztin führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus.
Sterbefall beim Standesamt anzeigen
Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus.
Ein Bestattungsunternehmen benachrichtigen
Leiche überführen lassen (erfolgt in der Regel durch das beauftragte Bestattungsunternehmen)
Die Überführung muss spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.
Vorbereitung der Bestattung
Den Verstorbenen einbetten, einkleiden und einsargen (in führt in der Regel das Bestattungsunternehmen durch)
Aufbahrung organisieren
Sarg oder Urne bestellen
Bestattungstermin vereinbaren und bekanntgeben
Kirche oder Religionsgemeinschaft benachrichtigen
Pfarrer oder Trauerredner organisieren
Grab auswählen beziehungsweise Friedhofsverwaltung kontaktieren
Gegebenenfalls Musikdarbietung vereinbaren
Blumenschmuck bestellen, Kränze anfertigen lassen (Kranzschleifentext)
Grabschmuck beim Floristen bestellen
Grabstein beim Steinmetz in Auftrag geben
Kondolenzliste erstellen
Anzeigen in Zeitungen inserieren (Motivauswahl, Text)
Trauerkarten und Dankkarten bestellen (Motivauswahl, Text, Druck)
Trauerfeier ausrichten
Grabpflege vertraglich regeln
Nach der Bestattung
Nach der Bestattung müssen Sie einige rechtliche Bestimmungen beachten. Von der verstorbenen Person zu Lebzeiten eingegangene Verträge und Verpflichtungen müssen möglicherweise gelöst oder geändert werden. Vieles können und möchten Sie sicherlich selbst erledigen. Sie können rein administrative Tätigkeiten auch Fachleuten übergeben. Das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen nimmt Ihnen in der Regel diese Wege ab und berät Sie bei speziellen Fragen.
Vorhandene Testamente des verstorbenen Menschen beim Nachlassgericht abgeben, Nachlasssicherstellung, Testamentseröffnung
Gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen; zuständig ist das Nachlassgericht, das auch darüber berät, ob die Ausstellung eines Erbscheins in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Rentenstelle oder Arbeitgeber benachrichtigen
Gegebenenfalls Rentenfortzahlung beantragen ("Sterbevierteljahr")
Kraftfahrzeuge (auch Anhänger) ab- oder ummelden
Versicherungen (z.B. Versorgungswerk, Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz-, Lebensversicherung) auflösen oder kündigen
Versicherungsansprüche bei Krankenkasse, Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherungen geltend machen
Mietverträge kündigen oder Weiterführung klären
Konten und (Dauer-)Aufträge bei Geldinstituten kündigen, Kreditkarten sperren
Einzugsermächtigungen widerrufen
Sparverträge (z.B. Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, Bürgschaften, Darlehensverträge, Kredite, Leasingverträge) auflösen, sofern die Erbschaft angetreten wurde und tatsächliche Verfügungsbefugnis besteht
Rundfunk- und Fernsehgeräte (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und Kabelgesellschaften) abmelden
Energieversorgung (Gas, Wasser Strom) abmelden
Müllabfuhr abmelden
Telefon (Festnetz, Mobiltelefon, Internet) abmelden
Mitgliedschaft bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften kündigen
Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften kündigen
Gegebenenfalls Betreuer oder Betreuerinnen und behandelnde Ärzte oder Ärztinnen des verstorbenen Menschen benachrichtigen
Finanzamt informieren
Nachsendung der Post an Erben beziehungsweise Bevollmächtigte beantragen
Termine des verstorbenen Menschen absagen
Tipp: Hilfe und Unterstützung erhalten Sie unter anderem auch von
karitativen Organisationen,
Behörden,
kirchlichen Einrichtungen oder
den sozialen Diensten Ihres Stadt- oder Landkreises.