Lebenslagen von A bis Z
Leistungen bei stationärer Pflege
Die Pflegekasse beteiligt sich an den Pflegekosten in Form von Pauschalbeträgen. Zu den Pflegekosten gehören auch
die Betreuungskosten und
die Kosten für Leistungen der medizinischen Behandlung im Rahmen der Pflege.
Sie erhalten als Pauschalbeträge je Kalendermonat:
für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2: EUR 770,00
für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3: EUR 1.262
für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4: EUR 1.775
für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5: EUR 2.005
Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 ein Pflegeheim, erhalten sie von der Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 125 EUR.