Lebenslagen von A bis Z
Stiftungsverzeichnis
Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben.
Hinweis: Für die kirchlichen Stiftungen wird das Stiftungsverzeichnis bei der obersten Behörde der jeweiligen Religionsgemeinschaft geführt.
In das Stiftungsverzeichnis werden eingetragen:
Name und Anschrift
Sitz
Zweck
Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftung
Tag der Erlangung der Rechtsfähigkeit
Anerkennungsbehörde
Die Einsicht in das Verzeichnis ist jedem gestattet. Die Eintragung im Stiftungsverzeichnis begründet aber nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.