Lebenslagen von A bis Z
Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung
Der Sozialstaat Deutschland hat ein umfassendes Netzwerk geknüpft. Der wichtigste Teil dieses Netzes ist die Sozialversicherung. Zur Sozialversicherung werden im Allgemeinen gerechnet:
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Unfallversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Hinweis: Angesichts der Vielzahl der in diesen Bereichen vorhandenen gesetzlichen Regelungen ist es hier nicht möglich, auf sämtliche Einzelheiten und Besonderheiten einzugehen. Sofern Sie Auskunft, Aufklärung oder Beratung zu bestimmten Themenbereichen (z.B. versicherter Personenkreis, Leistungsansprüche) wünschen, wird Ihnen empfohlen, sich an die entsprechenden Versicherungsträger zu wenden.
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind:
Ortskrankenkassen
Betriebskrankenkassen
Innungskrankenkassen
Landwirtschaftliche Krankenkasse
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Ersatzkassen
Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen.
Träger der Unfallversicherung sind:
die gewerblichen Berufsgenossenschaften
die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
die Versicherungsträger der öffentlichen Hand wie bespielsweise Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte sind
in der Rentenversicherung:
die Regionalträger
Deutsche Rentenversicherung Bund
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
in der Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte:
die landwirtschaftlichen Alterskassen
Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit.
Hinweis: Es gibt ebenfalls die Möglichkeit, zusätzliche oder ergänzende Versicherungen von privaten Anbietern abzuschließen. Über die Zweckmäßigkeit sollten Sie sich aber auch hier zunächst umfassend informieren.