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Lebenslagen von A bis Z

Wechsel von der Realschule auf das Gymnasium

Wechselmöglichkeit ohne Prüfung für Schülerinnen und Schüler

  • der Klasse 6 zum Schulhalbjahr

    • Der Wechsel erfolgt in die entsprechende Klasse des Gymnasiums.

    • Voraussetzungen:

      • in Deutsch, Mathematik und einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "befriedigend"

      • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0

  • der Klassen 5 und 6 zum Schuljahresende

    • Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse des Gymnasiums.

    • Voraussetzungen:

      • in Deutsch, Mathematik und einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "befriedigend"

      • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0

  • der Klassen 7 bis 9 zum Schulhalbjahr

    • Der Wechsel erfolgt in die entsprechende Klasse des Gymnasiums.

    • Voraussetzungen:

      • in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und in einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"

      • im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"

      • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens den Durchschnitt von 3,0

      • mindestens die Note "befriedigend" in jeder Fremdsprache, die in der Klasse des aufnehmenden Gymnasiums ein für die Versetzung maßgebendes Fach ist

  • der Klassen 7 bis 10 zum Schuljahresende

    • Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse des Gymnasiums. Zum Schuljahresende der Klasse 10 erfolgt der Wechsel in die Einführungsphase (Klasse 10) der gymnasialen Oberstufe

    • Voraussetzungen:

      • in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und in einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"

      • im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"

      • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens den Durchschnitt von 3,0

      • mindestens die Note "befriedigend" in jeder Fremdsprache, die in der Klasse des aufnehmenden Gymnasiums ein für die Versetzung maßgebendes Fach ist

Wechselmöglichkeit mit Prüfung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10:

  • Der Wechsel erfolgt in den Klassen 5 und 6 nur zum Schuljahresende, ansonsten wie bei einem Wechsel ohne Prüfung.

  • Voraussetzungen:

    • Aufnahmeprüfung für Schüler der Klassen 5 und 6 durch ein zentral gelegenes, vom Regierungspräsidium bestimmtes Gymnasium, ansonsten durch das gewünschte Gymnasium selbst

    • der Schüler muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen sein wird

Politik & Verwaltung

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