Lebenslagen von A bis Z
Telearbeit
Telearbeit beschreibt eine Arbeitsform, bei der Beschäftigte einen Teil ihrer Arbeit außerhalb des Betriebes, in ihrem Privatbereich, leisten. Sie ist in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert und findet an Bildschirmen statt. Voraussetzungen für Telearbeit sind:
Arbeitgeber hat Telearbeitsplätze eingerichtet
wöchentliche Arbeitszeit und Dauer der Einrichtung sind zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten vertraglich vereinbart
Verbindung zum Arbeitgeber über Informations- und Kommunikationseinrichtungen.
Weitere Bedingungen können beispielsweise arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt werden:
Anwesenheit im Büro
Vereinbarung von Kernarbeitszeiten am Arbeitsplatz
feste Zeiten zur Erreichbarkeit für Kunden, Kolleginnen / Kollegen und Vorgesetzte
Zugangszeiten zum betrieblichen Zentralrechner.
Für den Arbeitgeber kann es finanzielle Vorteile haben, Telearbeit anzubieten. Es können damit qualifizierte Beschäftigte gehalten oder gewonnen werden.
Für Beschäftigte besteht durch Telearbeit die Möglichkeit Familie und Beruf besser zu vereinbaren.