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Lebenslagen von A bis Z

Mitzuführende Dokumente auf Autoreisen

Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind Sie mit Ihrem nationalen Führerschein zum Lenken von Kraftfahrzeugen berechtigt. In vielen, meist außereuropäischen Ländern wird zusätzlich zum nationalen ein internationaler Führerschein verlangt.

Achtung: Ein internationaler Führerschein kann nur ausgestellt werden, wenn Sie schon einen EU-Führerschein im Kartenformat besitzen. Wenn Sie noch einen alten Führerschein haben, müssen Sie diesen zuerst in einen Führerschein in Kartenform umtauschen lassen. Nähere Informationen zum EU-Führerschein und zum internationalen Führerschein lesen Sie in den zugehörigen Leistungen.

Stellen Sie rechtzeitig vor Abreise sicher, dass Ihre Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) in Ordnung sind.

Besorgen Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft die Grüne Versicherungskarte. Diese ist zwar innerhalb der EU nicht mehr verpflichtend. Sie ist aber international als Versicherungsnachweis anerkannt. Sie erleichtert damit die Schadensabwicklung bei Unfällen. Einige europäische Nicht-EU-Staaten gewähren die Einreise nur mit Grüner Versicherungskarte.

Vergessen Sie nicht, die Notrufnummern Ihres Automobilclubs im Ausland zu notieren und auf die Reise mitzunehmen.

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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