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Lebenslagen von A bis Z

Einreise aus Drittstaaten - Reisefreimengen

Reiseandenken und Geschenke können Sie innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen aus Nicht-EU-Staaten abgabenfrei nach Deutschland einführen, wenn

  • Sie die Waren persönlich mit sich führen (Reisegepäck, das per Post vorausgeschickt wird, gilt nicht als persönlich mitgeführt) und

  • die Waren nur für Ihren persönlichen Gebrauch oder als Geschenk für Bekannte und Angehörige bestimmt sind.

Eingeschränkte Reisefreimengen gelten für bestimmte Personengruppen wie Grenzpendlerinnen und Grenzpendler oder Bewohnerinnen und Bewohner grenznaher Orte.

Achtung: Wenn Sie Waren einführen möchten, die Verboten und Beschränkungen unterliegen oder für die Einfuhrgenehmigungen notwendig sind, müssen Sie diese in jedem Fall schriftlich bei den Zollbehörden anmelden.

Übergeordnete Lebenslagen

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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