Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern - Verbot des Abschießens und Abbrennens von Feuerwerkskörpern in der Altstadt vom 31.12. bis 01.01.
Es wird vorsorglich an einige Bestimmungen über den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen erinnert, ebenso an das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in der Altstadt.
