Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Mischgebiet „Eichbühl“
Der Gemeinderat hat am 28.02.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Mischgebiet „Eichbühl“ gefasst. Gleichzeitig wurde der Entwurf der 8. Änderung gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Für den Planbereich ist der Lageplan vom 19.02.2018 maßgebend.