Schankerlaubnis entfällt - neue Anzeigepflicht kommt!
In Baden-Württemberg gilt ab dem 01.01.2026 das neue Gaststättenrecht. Vom neuen Recht betroffen sind Personen, Vereine und Firmen, welche ein sogenanntes „vorrübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass“ betreiben möchten, wie beispielsweise öffentliche Veranstaltungen mit Speisen- und Getränkeverkauf.
