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Amtliche Bekanntmachung zum Beschluss der Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Stadt Schömberg hinsichtlich der LUBW-Kartierung 2017

Die Stadt Schömberg hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) einen Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange erstellt.


In seiner Sitzung vom 07. Dezember 2016 hat der Gemeinderat den Endbeschluss des Lärmaktionsplanes der Stadt Schömberg gefasst.
Das Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg (MVI) weist in einem Schreiben vom 29. Januar 2019 darauf hin, dass seit 19. Dezember 2018 die Lärmkartierungsdaten 2017 der LUBW (Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg) zur Verfügung stehen. Die Veröffentlichung der Kartierungsdaten sieht das Ministerium für Verkehr als Anlass zur Überprüfung bestehender Lärmaktionspläne. Bereits bestehende Lärmaktionspläne müssen demzufolge unter Einbeziehung der Öffentlichkeit hinsichtlich der LUBW-Kartierung 2017 auf relevante Änderungen überprüft werden.
Das Ingenieurbüro BS Ingenieure aus Ludwigsburg hat den bestehenden Lärmaktionsplan der Stadt Schömberg vom 07. Dezember 2016 hinsichtlich der LUBW-Kartierungsergebnisse 2017 überprüft. Durch die Ergebnisse der LUBW-Kartierung 2017 ergeben sich für den Lärmaktionsplan der Stadt Schömberg keine relevanten Änderungen. Eine Überarbeitung des Lärmaktionsplanes ist nicht erforderlich.
Der Lärmaktionsplan der Stadt Schömberg vom 07. Dezember 2016, die LUBW-Kartierung 2017 sowie die Überprüfung des Lärmaktionsplanes vom 08. Dezember 2019 lagen vom 07. November 2019 bis einschließlich 20. Dezember 2019 öffentlich aus und konnten auch unter www.stadt-schoemberg.de eingesehen werden. Im Rahmen der Offenlage gingen keine Stellungnahmen ein.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.07.2020 die Überprüfung, mit dem Hinweis der Fortschreibung des LAP im Jahr 2021, zur Kenntnis genommen.

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