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Aufstellung des Bebauungsplanes „Brühlen IV-Erweiterung“

Der Gemeinderat der Stadt Schömberg hat am 15.12.2021 in öffentlicher Sitzung auf-grund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13b Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Brühlen IV-Erweiterung“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Abgrenzungsplan vom 15.12.2021 maßgebend. Die Abgrenzung des geplanten Baugebietes ist durch eine schwarz gekettelte Linie gekennzeichnet.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung des Gebietes zu Wohnzwecken geschaffen werden.

Schömberg, 23.12.2021

gez. Sprenger

Bürgermeister

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