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Aufstellung des Bebauungsplanes „Egerten“ in Schömberg

Der Gemeinderat hat am 14.12.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13b Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Egerten“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Abgrenzungsplan vom 29.05.2019 maßgebend. Er ergibt sich aus dem unten angefügten Kartenausschnitt.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung des Gebietes zu Wohnzwecken geschaffen werden.

Schömberg, 22.12.2022

gez.

Sprenger

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