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Aufstellung des Bebauungsplanes „Egerten“

Der Gemeinderat hat am 29.05.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Egerten“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Abgrenzungsplan vom 29.05.2019 maßgebend. Er ergibt sich aus dem angefügten Kartenausschnitt.


Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Vorausset-zungen für die Erschließung des Gebietes zu Wohnzwecken geschaffen werden.

Schömberg, 06.06.2019
gez. Sprenger
Bürgermeister
 

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