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Rathaus

Aufstellung des Bebauungsplanes „Färbergärten-Bartswiese, 7. Änderung“ in Schömberg

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung Der Gemeinderat hat am 26.07.2017 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Färbergärten-Bartswiese“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst. Gleichzeitig wurde der Entwurf der 7. Änderung gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung liegt vor.

Für den Planbereich ist der Lageplan vom 26.07.2017 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

 
Ziele und Zwecke der Planung

Die Grundstücke 256/5, 269/1, 269/2 und 270 an der Gartenstraße sollen als Bauplatz für ein Einfamilienhaus ausgewiesen werden. Im jetzigen Bebauungsplan sind die Grundstücke als Friedhofserweiterungsfläche festgesetzt.

Alle anderen Festsetzungen aus dem geltenden Bebauungsplan gelten unverändert auch für den neuen Bauplatz.

Öffentliche Auslegung nach § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Durch die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen und den Bürgern und Behörden im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und artenschutzrechtlicher Prüfung vom 11.08.2017 bis einschließlich 13.09.2017 bei der Stadt Schömberg, Alte Hauptstr. 7, 72355 Schömberg, Zimmer 32 (Bauverwaltungsamt) und im Bürgerbüro, Alte Hauptstr. 5, zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt.

Diese öffentliche Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, die Begründung und die artenschutzrechtliche Prüfung sind auch auf der Homepage der Stadt Schömberg www.stadt-schoemberg.de abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Es wird gebeten, diese schriftlich oder zur Niederschrift vorzutragen und die volle Anschrift und die betroffenen Grundstücke anzugeben. Bedenken und Anregungen werden aber auch entgegengenommen, wenn sie dieser Bitte nicht entsprechen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schömberg, den 03.08.2017
gez. Sprenger
Bürgermeister

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