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Aufstellung des Bebauungsplanes „Gemmi“ in Schörzingen

Der Gemeinderat hat am 27.02.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Gemmi“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Abgrenzungsplan vom 18.02.2019 maßgebend. Er ergibt sich aus dem unten beigefügten Kartenausschnitt.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung des Gebietes zu Wohnzwecken geschaffen werden.

Schömberg, 11.04.2019
gez. Sprenger
Bürgermeister
 

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