Zur Hauptnavigation springen [Alt]+[0] Zum Seiteninhalt springen [Alt]+[1]

Wonach suchen Sie?

Rathaus

Aufstellung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Nord, 3. Erweiterung“

Erweiterter Geltungsbereich Der Gemeinderat der Stadt Schömberg hat am 12.12.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen, den Bebauungsplan „Industriegebiet Nord, 3. Erweiterung“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.

Am 10.04.2019 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen, weitere Grundstücke im westlichen und im südöstlichen Teil des Industriegebietes „Nord“ in den Geltungsbereich der 3. Erweiterung aufzunehmen.

Für den erweiterten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet Nord, 
3. Erweiterung“ ist der Abgrenzungsplan vom 10.04.2019 maßgebend. Er ergibt sich aus dem unten beigefügten Kartenausschnitt.


Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Industriegebietes zur Schaffung weiterer Ge-werbeflächen in Schömberg geschaffen werden.
 

Schömberg, 18.04.2019
gez. Sprenger
Bürgermeister

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

Lesen Sie mehr